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Cannabis

Quelle: Cannabis. Eine Informationsbroschüre für junge Leute. Institut für Suchtprävention (ISP), Beratungsstelle ChEckiT und wienXtra-jugendinfo.

Was ist Cannabis?

Cannabis gehört zur Familie der Hanfpflanzen. Hanf ist ein staudenartiges Gewächs, das vielseitig genutzt werden kann. Die weibliche Pflanze entwickelt den psychoaktiven Wirkstoff THC, der sich in Blüten, Blättern und abgesondertem Harz sammelt.

Wirkstoff THC

Der Wirkstoff THC ist verantwortlich für die Rauschwirkung von Cannabis. THC wirkt psychoaktiv: Die Psyche wird aktiviert, indem Gefühle, Wahrnehmungen, Gedächtnisleistungen, Bewusstsein u.s.w. beeinflusst werden .

Die Konzentration von THC ist unterschiedlich je nach Sorte des Hanfs und des verwendeten Pflanzenteils. Bei gezüchtetem Marihuana kann der THC-Gehalt hoch sein.

Neben THC enthält Cannabis noch zahlreiche andere Stoffe, die einen Einfluss auf die Qualität und die Art der Wirkung haben. Zumischungen (zum Beispiel Pilzsporen oder Unkrautvertilgungsmittel) verändern die Wirkung. Die einzelnen Wirkmechanismen sind aber nicht genau geklärt.

Cannabis und das Gesetz

In Österreich regelt das Suchtmittelgesetz (SMG) den Umgang mit Cannabis.

Verboten sind:

  • der Erwerb und der Besitz,
  • die Erzeugung, Beförderung, Ein- oder Ausfuhr,
  • das Verschaffen (= Weitergabe und Verkauf),
  • das Überlassen oder Anbieten,
  • der Anbau von Cannabispflanzen, um daraus konsumierbare Cannabisprodukte zu gewinnen.

Das heißt, auch Tauschen, Schenken (lassen), Aufbewahren, Halten und Weiterreichen sind strafbar. Das gilt für jede Menge. Auch die Übergabe eines Joints in einer Runde von Personen – ohne einen Zug zu machen – ist wegen Besitzes oder Überlassung strafbar.

Eigenbedarf

Cannabisbesitz ist immer illegal und führt daher auch zur Beschlagnahme, wenn die Polizei etwas findet. Für den Eigenbedarf von Cannabisprodukten gibt es keine Ausnahme von der Strafbarkeit, jedoch ist Eigenbedarf mit einer geringeren Strafe bedroht.

Linktipps
ChEckiT - Gesetz

ChECKiT - Erwischt in der Schule

Taschenanwältin - Suchtmittelgesetz

Mögliche Wirkungen von Cannabis

Als Rauschmittel wirkt Cannabis auf Körper und Psyche. Die Wirkung hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Umgebung, in der konsumiert wird und von der Substanz selber. Deshalb lässt sich die konkrete Wirkung nicht exakt vorhersagen.

Manche KonsumentInnen empfinden bestimmte Wirkungen als angenehm, andere als unangenehm oder gar beängstigend. Einige spüren keine Wirkung, anderen wird schlecht – besonders beim Erstkonsum.

Wenn FreundInnen mit dir Cannabis rauchen und den Rausch als angenehm empfinden, muss das noch lange nicht heißen, dass es für dich ebenso angenehm ist.

Mögliche Wirkungen von Cannabis sind zum Beispiel:

  • Heiterkeit und Euphorie,

  • erhöhte Sensibilität und Einlassen auf veränderte Sinneswahrnehmungen,

  • Entspannungsgefühl, Verlust des Zeitgefühls und eingeschränkte Gedächtnisleistung,

  • Gereiztheit, Nervosität, Unsicherheit, Ängstlichkeit und Verwirrung,
    Einschränkung der Koordinations- und Orientierungsfähigkeit,

  • vermehrtes Hungergefühl, trockener Mund, Durstgefühl, gerötete Augen, erweiterte Pupillen, Erhöhung der Herzfrequenz, Blutdruckabfall, leicht herabgesetzte Körpertemperatur, Pulsrasen, Schwindelgefühl, Zittern, Kopfschmerzen.

Bei Überdosierung (auch bei Erstkonsum) sind Schwindel, Übelkeit bis zum Erbrechen, Herzrasen und Kreislaufprobleme möglich. Es kann zu Angstzuständen, Verwirrung, Verfolgungsideen und Halluzinationen kommen.

Im Notfall

Wenn Schwindel oder akute Übelkeit auftreten, wenn negative Gefühle und Wahnvorstellungen beobachtet werden, dann hilft es:

  • Säfte mit Vitamin C oder Zuckerwasser anzubieten,
  • Kopf, Nacken und Unterarme zu kühlen,

Achtung - Kaffee oder Energie-Drinks bringen keine Linderung.

Wenn Angstzustände oder Stressgefühle auftreten, ist es sinnvoll, sich in einem ruhigen Raum (mit frischer Luft) und bestenfalls im Beisein einer Freundin/eines Freundes aufzuhalten.

Bei einem Kollaps (die Augen rollen nach hinten, Atemnot und kalter Schweiß treten auf und es kommt zu Koordinationsstörungen und Übelkeit) ist Erste Hilfe geboten:

  • rasch für frische Luft und Ruhe sorgen,

  • Personen in Not in die stabile Seitenlage bringen und Atmung und Puls kontrollieren – bei Erbrechen dieMundhöhle säubern (Erstickungsgefahr),

  • mit Decken warm halten,

  • keine Panik, Ruhe bewahren und die betroffene Person nicht alleine lassen,

  • keine Speisen und Getränke verabreichen, wenn sie/er wieder zu sich kommt.

In Notfällen immer die Rettung (144) verständigen. Angehörige der Rettung stehen unter Schweigepflicht. Deine oder die Gesundheit deiner FreundInnen ist auf alle Fälle wichtiger als die Angst vor rechtlichen Konsequenzen.

Linktipps

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