Alkohol
Quelle: Alkohol. Eine Informationsbroschüre für junge Leute. Institut für Suchtprävention (ISP) und wienXtra-jugendinfo.
Wirkung von Alkohol
Wie viele Suchtmitteln hat Alkohol auf jede Person eine andere Wirkung.
- Ab 0,2 Promille verändert sich das Erleben: Geschmackssinn und Schmerzempfindlichkeit gehen zurück. Du fühlst dich aufgedreht, schätzt Situationen leichtsinnig ein. Du kannst dich schlechter konzentrieren, erinnern und lernen.
- Bei 0,5 Promille verdoppelt sich die Gefahr eines Verkehrsunfalls.
- Ab 1 Promille Rauschstadium: Deine Reaktionsfähigkeit und dein Gleichgewicht sind stark gestört. Du kannst zu lallen beginnen , deine Hör- und Sehfähigkeit ist eingeschränkt. Vielleicht wird dir schlecht und du musst dich übergeben.
- Ab 2 Promille - Betäubungsstadium: Alle Sinne sind betäubt, du bist orientierungslos, kannst nicht mehr gehen, hast geistig abgeschaltet. Deine Muskeln sind schlaff, du kannst bewusstlos werden. Einschlafen und Erfrieren ist möglich, weil die Körpertemperatur sinkt. Wenn du im Schlaf oder bewusstlos erbrechen musst, kannst du ersticken.
- Ab 3 Promille Lähmungsstadium – akute Vergiftung, Atmung und Puls werden schwach, Bewusstlosigkeit kann eintreten. Weder Ansprechen noch Aufwecken geht, du hast keine Reflexe mehr. Die Haut ist kalt und feucht, die Körpertemperatur sinkt.
- Ab 4 Promille kann ein Koma eintreten. Das bedeutet tiefe Bewusstlosigkeit, es kann zu Atemstillstand und Tod kommen.
Tipps für einen risikobewußten Umgang mit Alkohol
Trink überhaupt keinen Alkohol:
- wenn du arbeitest oder lernst.
- wenn du Sport betreibst.
- wenn du mit Fahrrad, Moped oder Auto unterwegs bist.
- wenn du unsicher, traurig oder wütend bist.
- wenn du Stress in den Griff bekommen willst.
- wenn du Medikamente nimmst.
Lass dich nicht überreden. Es ist okay und selbstbewusst, NEIN zu sagen, wenn du nicht trinken willst.
Wenn du Alkohol trinkst:
- dann trinke langsam.
- dann trinke zwischendurch Wasser oder nichtalkoholische Getränke.
- dann vergewissere dich bei neuen Getränken, wie stark sie sind.
- dann nimm keine Medikamente, Cannabis und andere Drogen, das Risiko gesundheitlicher, körperlicher und psychischer Schäden würde steigen.
- dann lass Auto, Moped oder Fahrrad stehen.
- dann rechne damit, dass du manchmal empfindlicher auf Alkohol reagierst.
Alkohol und andere Menschen:
- Alkohol enthemmt und kann Gewalt fördern. Pass auf deine eigenen und die Grenzen der anderen Menschen auf.
- Wenn du Sex hast, vergiss nicht, euch zu schützen (unbedingt ein Kondom verwenden).
- Steige zu niemandem ins Auto oder aufs Moped, die/der Alkohol getrunken hat.
Hilfe bei zuviel Alkohol
Betrunkene Jugendliche brauchen Hilfe. Am besten ist es, du bringst sie oder ihn nach Hause. Vorwürfe sind zu diesem Zeitpunkt sinnlos.
Erste Hilfe bei Kreislaufproblemen, Übelkeit oder Herzrasen:
- beruhigen
- hinlegen, Beine hoch lagern
- Bewusstlose und Schlafende in stabile Seitenlage bringen
- ruhige Umgebung schaffen
- für Frischluft sorgen
- zudecken, um einer Unterkühlung vorzubeugen
- Wasser oder Tee anbieten
Der Ärztefunkdienst 141 kann dich beraten und hat Schweigepflicht.
Gefährlich wird es, wenn die oder der Betrunkene vor sich hindämmert oder nicht mehr ansprechbar ist:
Bei Bewusstlosigkeit, Atemstörungen, fehlenden Reflexen (zwicken!) rufe sofort die Rettung 144. Jetzt ist ärztliche Hilfe notwendig.
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar - es kann zu Problemen mit der Polizei oder mit dem Gericht kommen.
Bei einer Alkoholvergiftung wird die betroffene Person ins Spital gebracht. Dort wird der Kreislauf unterstützt und Flüssigkeit (Infusion) gegeben.
Für den Krankentransport und Spitalsaufenthalt können Kosten entstehen: Die Kosten zahlt die Krankenkasse nur dann, wenn die stationäre Aufnahme im Krankenhaus nötig ist.
Wenn es sich um übermäßigen Alkoholkonsum handelt, bei dem eine Ausnüchterung notwendig ist, müssen die Erziehungsberechtigten die Kosten zahlen.
Rechtlich passiert nichts. Die Polizei wird nicht verständigt, fallweise aber das Jugendamt.
Alkohol und Straßenverkehr
Wenn du den Führerschein gerade erst erhalten hast, dann gilt:
- Maximal 0,1 Promille für die ersten zwei Jahre (=Probezeit). Hältst du dich nicht daran, ist eine teure Nachschulung verpflichtend und die Probezeit verlängert sich.
- Für MopedfahrerInnen gilt 0,1 Promille bis zum 20. Lebensjahr.
- Verstöße führen zu einer Geldstrafe.
Für Auto- und MopedlenkerInnen nach der Probezeit gelten 0,5 Promille.
- Bei Unfällen kann man aber auch bei geringeren Promillewerten zur Verantwortung gezogen werden.
Denn bereits unter 0,5 Promille werden Informationen im Gehirn langsamer verarbeitet, verschlechtert sich das Sehvermögen und die Reaktionsfähigkeit nimmt ab.
Für RadfahrerInnen gelten 0,8 Promille.
Ab 0,8 Promille werden Führerschein oder Mopedausweis abgenommen. Das kann auch nach einer Kontrolle am Fahrrad sein.
Alkohol und Jugendschutz
In Wien darfst du ab 16 Jahren in der Öffentlichkeit Alkohol trinken und kaufen.
Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kann eine Geldstrafe verhängt werden. Die Erziehungsberechtigten werden informiert. Auch das Lokal oder Geschäft, das dir den Alkohol verkauft hat, kann eine (wesentlich höhere) Geldstrafe bekommen.
Linktipps
wienXtra-jugendinfo
Die Infostelle für junge Leute – mitten in der Stadt!
Babenbergerstraße 1/
Ecke Burgring
1010 Wien
Tel. +43/1/4000-84 100
jugendinfowien(at)wienXtra.at
www.jugendinfowien.at
http://foren.wienXtra.at
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi 14:00-19:00
Do, Fr, Sa 13:00-18:00
