Tauglich was nun?
Wehrpflicht
Für männliche österreichische Staatsbürger besteht ab dem 17. Geburtstag Wehrpflicht.
Es gibt zwei Möglichkeiten dieser Staatsbürgerpflicht nachzukommen: Grundwehrdienst oder Zivildienst im In- oder Ausland (Auslandsdienst).
Stellung - Musterung
Du wirst zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag eine Einladung des Militärkommandos zur Stellung bekommen.
Die Stellung wird durch öffentlichen Plakataushang z.B. im Rathaus, den Magistratischen Bezirksämtern und online angekündigt. In den meisten Fällen bekommst du zusätzlich per Post eine Aufforderung zur Stellung.
Der Stellungsaufforderung nachzukommen ist verpflichtend, sonst drohen dir Strafen.
Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage. Bei der Stellung soll überprüft werden, ob du für den Wehrdienst oder für den Zivildienst geeignet bist. Diese Überprüfung beinhaltet zahlreiche Untersuchungen, wie Seh-, Hör- und Blut-Test, einen sportlichen Belastungstest und einen psychologischen Test.
Die ausgewerteten Tests sind Grundlage der Tauglichkeitsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung wirst du am Ende der Stellung über das Ergebnis der Untersuchungen informiert.
Es gibt drei Möglichkeiten was in der Tauglichkeitsbescheinigung stehen kann:
- Tauglich
Du bekommst eine Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, den Präsenzdienst oder den Zivildienst zu leisten. - Vorübergehend untauglich
Du bist im Moment nicht für den Wehrdienst tauglich und wirst nach einer Frist neuerlich zu einer Stellung eingeladen um deine Tauglichkeit zu untersuchen. - Untauglich
Du bist aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht wehrdienstfähig und wirst daher nicht zum Grundwehrdienst/Zivildienst einberufen.
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Österreíchisches Bundesheer - Stellung
Grundwehrdienst - Bundesheer
Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate und ist in drei Abschnitte unterteilt:
- Basisausbildung 1
Übernahme der persönlichen Ausrüstung, Exerzierdienst, Gefechtsdienst, Schießdienst, Konditionstraining und Kennenlernen des Kasernenbetriebes. - Basisausbildung 2
Schulung für einen speziellen Aufgabenbereich - Basisausbildung 3
Teilnahme mit anderen Einheiten an Übungen, die den Einsatz simulieren.
Aufschub
Du kannst einen Antrag auf Aufschub des Grundwehrdienstes stellen. Grund für einen Aufschub ist zum Beispiel eine laufende Ausbildung.
Den Antrag auf Aufschub bringst du bei der Stellung ein oder du schickst den Antrag innerhalb von sechs Monaten eingeschrieben per Post an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos.
Du hast die Möglichkeit, bei der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos unter persönlicher Vorsprache einen Wunsch nach Einberufungsort, -termin und Funktion vorzubringen. Nach Möglichkeit wird deinem Wunsch entsprochen. Es kann aber auch vorkommen, dass du ausschließlich nach dem militärischen Bedarf einberufen wirst.
Geldleistungen
Die Geldleistung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt insgesamt € 292,46 pro Monat (Stand Juli 2011). Infos über Vergünstigungen und Beihilfen bekommst du auf der Website des Österreichisches Bundesheeres.
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Österreichiches Bundesheer - Grundwehrdienst
Zivildienst
Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Wehrdienst. Er dauert neun Monate.
Die behördlich anerkannten Zivildiensteinrichtungen findest du im Platzangebot der Zivildienstserviceagentur.
Zivildiensterklärung
Ab Erhalt der Tauglichkeitsfeststellung hast du sechs Monate Zeit, die Zivildiensterklärung eingeschrieben an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos zu schicken.
Ab sechs Monate nach der Stellung kann der Einberufungsbefehl für den Grundwehrdienst jederzeit kommen. Nach Erhalt des Einberufungsbefehles ist es nicht mehr möglich, eine Zivildiensterklärung zu machen.
Das Antragsformular für die Zivildiensterklärung gibt es als Download auf der Website der Zivildienstserviceagentur.
Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung
Bewirb dich rechtzeitig bei deiner Wunscheinrichtung. Die Einrichtung kann dich bei der Zivildienstserviceagentur anfordern. Eine Anforderung erhöht die Chancen, dass du den Zivildienst bei der von dir gewünschten Stelle ableisten kannst, beträchtlich.
Den Zuweisungswunsch kannst du gleich in der Zivildiensterklärung oder nach Erhalt des Feststellungsbescheides im Platzangebot der Zivildienst-serviceagentur angeben.
Feststellungsbescheid
Ungefähr sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung bekommst du einen Bescheid über deine Zivildienstpflicht.
Aufschub, befristete Befreiung und Beurlaubung
Einen Aufschub der Zivildienstleistung kannst du beantragen, wenn du vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres eine Ausbildung begonnen hast und diese noch andauert. Für eine später begonnene Ausbildung ist ein Aufschub nur in Härtefällen (wie zum Beispiel drohender Verlust von Studienbeihilfe, Unterbrechung einer akademischen Abschlussarbeit…) möglich.
Der Antrag auf Aufschub muss mit entsprechenden Bestätigungen eingeschrieben an die Zivildienstserviceagentur gesendet werden. Der Zivildienstantritt kann bis zum 28. Lebensjahr aufgeschoben werden.
Eine befristete Befreiung kann nur bei "unvorhersehbaren wirtschaftlichen oder familiären Interessen" erfolgen. Beispiele: Übernahme der elterlichen Landwirtschaft, Pflegefall in der Familie (PartnerIn oder Kind).
Zuweisungsbescheid
Im Zuweisungsbescheid der Zivildienstserviceagentur steht, wo, wann und mit welcher Tätigkeit du deinen Zivildienst ableisten wirst. Ab Zustellung des Zuweisungsbescheides gibt es keine Möglichkeit mehr, eine andere Stelle zu bekommen.
Geldleistungen
Die Grundvergütung beträgt € 292,50 pro Monat (Stand Jänner 2011). Infos über Vergünstigungen und Beihilfen findest du auf der Website der Zivildienstserviceagentur.
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Zivildienstserviceagentur
Auslandsdienst
Der Auslandsdienst kann als Ersatz für den Zivildienst beantragt (PDF, 35 KB) werden.
Der Auslandsdienst dauert 12 Monate. Du bist kranken- und unfallversichert, leistest den Dienst aber in der Regel unentgeltlich ab. Reisekosten, Verpflegung, Unterbringung sind nicht einheitlich geregelt und hängen von der Organisation ab, bei der du dich bewirbst. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Leistungen.
In Frage kommen ausschließlich Organisationen, die vom Innenministerium als Trägerorganisationen (PDF, 267 KB) für einen Auslandsdienst anerkannt sind.
Es gibt drei Arten des Auslandsdienstes:
- Gedenkdienst in Einrichtungen zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
- Friedensdienst in Einrichtungen, die der Sicherung oder dem Erreichen des Friedens in Konfliktgebieten dienen
- Sozialdienst in Einrichtungen, die der wirtschaftlichen oder sozialen Entwicklung eines Landes dienen
Ein Entwicklungshilfeeinsatz kann als Ersatz für den Zivildienst akzeptiert werden, wenn der Einsatz mindestens zwei Jahre dauert und bei einer anerkannten Organisation absolviert wird.
Linktipp
Zivildienstserviceagentur - Auslandsdienst
Infoblatt Tauglich was nun? (84 KB)
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